Professionelle interne Untersuchungen
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Interne Untersuchungen als Teil der Compliance
Von einer "echten" Compliance-Kultur in Organisationen kann gesprochen werden, wenn Missstände und Fehlverhalten systematisch vermieden und dennoch vorkommende Rechts- und Regelverstöße früh erkannt und sanktioniert werden. Zum Unterhalt eines effektiven und gelebten Compliance-Systems ist es unerlässlich, geeignete Mittel vorzuhalten, um auf Verdachts- oder Hinweisfälle angemessen reagieren zu können. Interne Untersuchungen haben sich neben anderen Mitteln (z. B. Hinweissystemen ⟶) in diesem Zusammenhang zunehmend als wichtige Teile der Compliance etabliert.
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Wir klären durch interne Untersuchungen Missstände auf
Die Beauftragung interner Untersuchungen (auch Internal Investigations) erfolgt in der Regel, wenn ein erster Verdacht oder konkreter Hinweis auf einen Missstand vorliegt oder ein Fehlverhalten bekannt geworden ist und die genauen Sachverhalte aufgeklärt werden sollen.
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Interne Untersuchungen dienen auch der Aufarbeitung und Prävention
Interne Untersuchungen dienen nicht nur dazu, die genauen Umstände und weitere Faktoren aufzuklären, sondern auch der Aufarbeitung und dazu, aus den Untersuchungsergebnissen Konsequenzen und Maßnahmen abzuleiten.
Fragen & Kontakt
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unseren anwaltlich geleiteten internen Untersuchungen:
✆ +49 (0)30 2332 61 330
✉ vertrauensanwalt@saslegal.de
Geschäftsführer, Abschlussprüfer und Aufsichtsorgane werden zunehmend in die Pflicht genommen, wenn es darum geht, eine aktive Rolle bei der Aufdeckung und Vorbeugung unerlaubter Handlungen innerhalb der eigenen Strukturen einzunehmen. In vielen Fällen besteht gar eine Rechtspflicht zur internen Aufklärung von Verdachts- oder Hinweisfällen.
Interne Untersuchungen bedürfen einer rechtlichen Beurteilung sowie sorgfältigen Abwägung und Abstimmung des Vorgehens und der Methoden, damit die gesetzlichen Anforderungen der verschiedenen Bereiche wie Strafrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht etc. sowie die Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Die Nichtbeachtung des rechtlichen Rahmens bei internen Untersuchungen kann hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse zu einem Verwertungsverbot führen aber auch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Interne Untersuchungen werden üblicherweise von einem breiteren Umfeld wahrgenommen und können daher präventiv auf potentielle Täter wirken. Interne Untersuchungen stärken zudem das Vertrauen der Mitarbeiter, von Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und Behörden in die Organisation und deren Leitung. Nicht zuletzt decken interne Untersuchungen Schwachstellen auf, sodass Strukturen verbessert werden können, was künftiges Fehlverhalten verhindert, zumindest erschwert.
Unsere Leistungsangebote im Bereich interne Untersuchungen
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Vorprüfung und Planung
Wir übernehmen die Abwägung und Vorprüfung von internen Untersuchungen, direkt ab einem ersten Verdacht oder Hinweis. Mittels sorgfältiger Planung stellen wir sicher, dass Vorgehen und Methoden ausschließlich im gesetzlichen Rahmen erfolgen.
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Sachverhaltsüberprüfungen
Je nach Verdacht oder Hinweis, führen wir bei Bedarf als Voruntersuchung zunächst eine Prüfung der Sachverhaltsdarstellungen und weitere systematische Prüfungen wie die Analyse der örtlichen Begebenheiten etc. durch.
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Prozess-, Dokumenten- und Datenanalysen
Oft sind im Rahmen von internen Untersuchungen umfassende Analysen von Prozessen, Dokumenten und Daten nötig. Hierzu verfügen wir einerseits über die nötigen Kenntnisse hinsichtlich verschiedener betrieblicher Abläufe und spezifischen Bereichen und andererseits über das nötige Wissen und die technischen Mittel zur Durchführung von Analysen.
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IT Struktur- und Applikationsprüfungen
Da in der heutigen Zeit "Systemschwächen" auch im digitalen Bereich ermittelt werden müssen, umfassen professionelle interne Untersuchungen auch die Prüfung digitaler Komponenten, wie Geräte, Netze und Anwendungen. Dank unserer juristischen und digitalen Kompetenzen sind wir hierzu in der Lage.
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Mitarbeiterinterviews
In bestimmten Fällen ist die Befragung von Mitarbeitern ein geeignetes Mittel zur Aufklärung. Wir führen Mitarbeiterinterviews durch und übernehmen deren Auswertung. Dabei kennen wir uns mit den spezifischen Anforderungen aus.
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Forensische Untersuchungen
Durch forensische Untersuchungen können oftmals mittels wissenschaftlicher und technischer Analysen spezifische Handlungen nachgewiesen werden. Neben der Durchführung bestimmter eigener forensischen Untersuchungen koordinieren wir im Bedarfsfall externe forensische Maßnahmen.
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Strafanzeige und Schadensersatzforderung
Strafanzeigen können einerseits eine klare Stellungnahme sein, wie in einer Organisation mit unerlaubten Handlungen umgegangen wird. Andererseits können Strafanzeigen auch Auslöser einer internen Untersuchung sein. Wir Unterstützen anwaltlich bei der Erstattung einer Strafanzeige wie auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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Zusammenarbeit mit Behörden
Die Zusammenarbeit mit Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Datenschutz etc.) ist ein wichtiges Element in der Bekämpfung von unerlaubten Handlungen. Hierbei sind verschiedene Punkte zu beachten. Wir sind geübt im Kontakt und der Zusammenarbeit mit Behörden.
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Erstellung von Berichten und Gutachten
Interne Untersuchungen schließen wir üblicherweise mit einem Bericht ab. Auf Wunsch sprechen wir konkrete Empfehlungen aus. Bei Bedarf sind wir auch in der Lage ein entsprechendes Gutachten zu fertigen und dieses zu vertreten.
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