• Strategie vom Anwalt bei Gesellschafterstreit

    SAS Legal unterstützt und vertritt Gesellschafter und Geschäftsführer bei Gesellschafterstreitigkeiten anwaltlich. Hierzu verfügen wir über juristisches und  wirtschaftliches Verständnis sowie bei Bedarf über Kompetenzen im Ermittlungs- und Digitalbereich.


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​Wir unterstützen und vertreten Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten


​Wir sind erfahren, wenn es um Gesellschafterstreitigkeiten geht

Ein Gesellschafterstreit kann viele Ursachen haben, von persönlichen und geschäftlichen Differenzen über die eigennützige Verwendung von Gesellschaftsvermögen bis zur Manipulationen der Bilanzen mit dem Ziel der Benachteiligung von Mitgesellschaftern etc. Nicht selten sind die Differenzen zwischen Gesellschaftern in solchen Fällen nur noch schwer überbrückbar und Streitigkeiten werden erbittert geführt.


Wir vertreten Ihre Interessen bei Gesellschafterstreitigkeiten

Gesellschafterstreitigkeiten in einer Kapital- oder Personengesellschaft* sind einerseits juristisch komplex vor allem aber sind die Folgen für die beteiligten Gesellschafter mitunter weitreichend und von wirtschaftlich existenzieller Bedeutung. Wir vertreten Sie als geschädigte Seite.


Wir wissen mit unlauter agierenden Gegnern umzugehen

Wir können mit unlauter agierenden Gegnern bestens umgehen. Aggressives Vorgehen, gezieltes Taktieren und Blockieren der Gegenseite beeindrucken uns nicht. Wir haben die passenden juristischen Antworten.

Wenn erforderlich, verfügen wir auch über die nötigen Kompetenzen im Ermittlungs- und Digitalbereich, um beispielsweise die eigennützige Verwendung von Gesellschaftsvermögen, Bilanzmanipulationen usw. legal und gerichtsverwertbar aufzuklären und zu beweisen.

Unsere Notfallbereitschaft ist jederzeit für Sie erreichbar unter:

Unsere Leistungsangebote bei Gesellschafterstreitigkeiten


Analyse der Situation und Strategieumsetzung

Im Fall von Gesellschafterstreitigkeiten geht es darum, die Situation gründlich zu analysieren, eine Strategie zu entwickeln und diese dann anschließend umzusetzen. Neben einer rechtlichen Bewertung gilt es häufig auch den Verdacht auf mögliches Fehlverhalten zu erhärten. Dank unserer Ermittlungs- und Cyberkompetenz sind wir hierzu in der Lage.


Anfechtung nachteiliger Beschlüsse

Richten sich Gesellschafterstreitigkeiten gegen einen Minderheitsgesellschafter ist es möglich, dass zulasten dieses Gesellschafters nachteilige Beschlüsse gefasst werden. Hier heißt es, konsequent und zügig zu handeln und dagegen vorzugehen. Wir helfen Ihnen beim entsprechenden Vorgehen z. B. mit Beschlussanfechtungen.


Hinauskündigung und Einziehung von Anteilen

Ein mögliches Vorgehen gegen sich fehlverhaltende Mitgesellschafter ist in schwerwiegenden Fällen die Hinauskündigung oder die Einziehung der Geschäftsanteile des Gesellschafters. Gerade, wenn es darum geht, etwaiges Fehlverhalten rechtssicher aufzudecken, stehen wir mit unser Ermittlungs- und Cyberexpertise zur Seite. Auch im umgekehrten Fall stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, auf unwahren Tatsachen beruhende Einziehungen abzuwehren.


Durchsetzung von Auskunftsansprüchen

Im Gesellschafterstreit werden Mitgesellschafter oft dadurch benachteiligt, dass ihnen systematisch Informationen vorenthalten werden, zum Beispiel, um treuwidriges Handeln zu verschleiern. Einem derartigen Vorgehen stellen wir uns für unsere Mandanten aktiv entgegen und setzen Auskunftsansprüche durch, nötigenfalls im Wege der Auskunftsklage.


Umgang mit Blockaden

In vielen Fällen verhindern oder blockieren Mitgesellschafter eine Lösung des Gesellschafterstreits aus eigennützigen Motiven oder anderen Gründen. Auch in solchen Fällen finden wir für unsere Mandanten eine Lösung.


Vorgehen gegen Fehlverhalten

Fehlverhalten von Mitgesellschaftern ist oft das, was zu Beginn eines Gesellschafterstreits ein ungutes Bauchgefühl verursacht, gerade, wenn das Fehlverhalten wie so oft erstmal nicht klar greifbar ist. Wir helfen unseren Mandanten in begründeten Verdachtsfällen, Verdachtsmomente zu erhärten und Klarheit zu erlangen.


*Es gibt eine Vielzahl von Kapital- und Personengesellschaften. Hierzu zählen z. B. die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG, OHG, KG, GbR, PartG etc.)

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