Rundumbetreuung bei Erbstreitigkeiten
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Erbstreitigkeiten kommen in den besten Familien vor
Erbstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Streitgründen innerhalb von Familien und belasten die Beteiligten und deren Umfeld. Persönliches aus der Vergangenheit kann bei Erbstreitigkeiten wieder zum Vorschein kommen und die Situation zusätzlich erschweren. In einigen Fällen geht es bei Erbstreitigkeiten sogar soweit, dass Teile der Erbmasse zulasten der Miterben verheimlicht oder Vermögenswerte "beiseite" geschafft oder "blockiert" werden. Bei einem Erbstreit verfolgen wir Ihre Interessen anwaltlich und unterstützen Sie engagiert bei der Lösungsfindung.
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Bei einem Erbstreit geht es uns um Ihre Interessen
Bei einem Erbstreit treffen unterschiedliche Interessen und Emotionen aufeinander. Für uns bilden dabei Ihre Interessen unsere primäre Orientierung. Ein professioneller Umgang mit Erbstreitigkeiten erfordert einen Überblick über alle Faktoren. Diese und Ihre Interessen haben wir stets im Blick, wenn es darum geht, eine Lösung für Sie herbeizuführen.
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Wir denken und handeln über das herkömmlich Juristische hinaus
Da die Beteiligten eines Erbstreits häufig eine persönliche oder familiäre Bindung zueinander haben, geht es oft um mehr als rein Juristisches, sondern auch um zwischenmenschliche Aspekte und Emotionen. Psychologische Faktoren dürfen daher nicht unbeachtet bleiben. Wir denken und handeln daher wenn nötig über herkömmliche juristische Formate hinaus. Bei einigen Erbstreitigkeiten kann es sogar so weit gehen, dass Ermittlungen und weiterführende Maßnahmen nötig werden. Auch hierfür verfügen wir über die nötige Kompetenz. Ihre Interessen und die Gesamtsituation haben wir stets im Blick.
Unsere Notfallbereitschaft ist jederzeit für Sie erreichbar unter:
Unsere Leistungsangebote bei Erbstreitigkeiten
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Situationsanalyse
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Verhandlungen mit Miterben
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Unterstützung bei Kommunikation
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Verkauf des Erbteils
Sofern unter den Erben keine Einigung erzielt werden kann oder Sie sich weitere, ggf. langwierige Streitigkeiten ersparen wollen, kann es in Betracht kommen, den eigenen Erbteil an einen Dritten zu veräußern, der dann seinerseits nicht mehr emotional am Erbstreit beteiligt ist und eine Teilung des Erbes deshalb oft schneller erreichen kann. Selbst wenn ein Miterbe sein Vorkaufsrecht ausüben sollte, sind Sie nach einem Verkauf Ihres Erbteils jedenfalls nicht mehr in den Erbstreit involviert. Hierbei stehen wir Ihnen anwaltlich zur Seite.
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Gerichtsweg
Sollte keine andere Lösung möglich sein, unterstützen wir Sie dabei, den Gerichtsweg zu beschreiten. Hierbei kann zum Beispiel eine Teilungsklage das richtige Mittel sein oder eine Teilungsversteigerung. Bei der Wahl des für Sie richtigen Mittels beraten und unterstützen wir Sie stets auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und übernehmen die Prozessführung.
Kontaktieren Sie uns!
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Internationale Kontaktmöglichkeiten:
DE/Berlin +49 (0)30 2332 61 0
CH/Zürich +41 (0)43 588 00 92
UK/London +44 (0)20 3966 4581
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Anwaltskanzlei ⌬ SAS Legal. Gerne rufen wir Sie kostenfrei an, um einzuschätzen, ob wir die richtige Anwaltskanzlei für Ihren Fall sind.